Spielasagen wegen COVID19
Liebe Sportfreunde, die Möglichkeit der Spielabsage wegen COVID19 verunsichert Spieler und Vereine.
Ich bitte dringend folgendes zu beachten:
Spielabsagen wegen COVID19 sind ausschließlich im Rahmen des § 94 der Spielordnung möglich (nachfolgend abgebildet)
Für entsprechend notwendige Spielabsagen gilt:
1. Die Spielabsage muss über das Postfach an den zuständigen Spielleiter und Kreisspielleiter erfolgen, der Gegner ist zu verständigen.
2. Die entsprechend geforderten Nachweise sind bis spätestens 48 Stunden nach Spielende dem zuständigen Spielleiter vorzulegen. Ist dies aus behördlichen Gründen nicht möglich ist zumindest der Spielleiter und Kreisspielleiter zu verständigen und die Gründe der Verzögerung darzulegen.
3. Eine Beratung hinsichtlich des richtigen Verhaltens bei möglichen COVID19 Fällen erfolgt durch die Spielleiter nicht. Entsprechende Anfragen sind ausschließlich an den Kreisspielleiter / Kreisvorsitzenden Thomas Raßbach zu richten.